Bürgerinitiative "An der Hand"

Vielen Dank für die großartige Unterstützung! Dem Parlament konnten insgesamt 22.239 Unterschriften übergeben werden. Damit ist "An der Hand" eine der erfolgreichsten parlamentarischen Bürgerinitiativen in Österreich!

Das Parlament hat sich einstimmig für die Umsetzung der ersten drei Forderungen der Bürgerinitiative ausgesprochen: für eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung, die weitere Erforschung und Entwicklung der Palliativmedizin, die Sicherstellung der Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege. Nun liegt der Auftrag bei der Regierung: Wir hoffen auf eine rasche Umsetzung dieser wichtigen Inhalte!

Unsere Forderung einer Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) in der Verfassung konnte im Parlament zwar die Unterstützung des ÖVP-Klubs, aber keine Mehrheit finden. Es ist allerdings auch ein Erfolg, dass die guten österreichischen Schutzbestimmungen so wie sie sind beibehalten werden. Das ist in Europa heute keine Selbstverständlichkeit. 

Wir danken herzlichst für Ihre großartige Unterstützung!


an der hand

 

Argumente, Definitionen, Gedanken

Zur verfassungsrechtlichen Absicherung der Hospiz- und Palliativversorgung und der österreichischen Rechtslage zur Tötung auf Verlangen und dem assistierten Suizid (Gedanken von Dr. Gudrun Kugler, Erstunterzeichnerin der Bürgerinitiative „An der Hand", 26. 1. 2015)

Nach vielen Worten in der erstklassigen Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens" braucht es nun Taten, die wiederum eine rechtliche Grundlage benötigen. 
 
Darum braucht Österreich erstens eine nachhaltige Absicherung der Hospizversorgung, am besten in der Verfassung. Ohne Rechtsverbindlichkeit wird es in dieser Frage bei leeren Worten bleiben.

Zweitens müssen wir rechtlich sicher stellen, dass sich niemand rechtfertigen muss, dass er lebt oder weiterleben möchte. Dazu braucht es ein rechtlich gesichertes Staatskommitment, also eine Verfassungsbestimmung bzw. eine Staatszielbestimmung.

Nun gibt es Gegenstimmen, die sagen:
- Ein Verfassungsverbot würde Instrumente wie die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung aushebeln. Niemand darf gegen seinen Willen medizinisch behandelt oder sein Sterbeprozess gegen seinen Willen verlängert werden. Der Zugang zu den rechtlichen Möglichkeiten sollte jedenfalls vereinfacht werden. Dass ein Verfassungsschutz des Lebensendes dem nicht entgegensteht, kann durch einfache Formulierungen abgesichert werden.
- Andere sagen, wir sollten die Entscheidung über Tötung auf Verlangen und assistierten Suizid der nächsten Generation überlassen. Das sehe ich nicht so, denn welche Generation auch immer entscheidet, sie entscheidet immer über eine andere Generation, nicht über sich selbst. Man müsste das Inkrafttreten so eines Gesetzes auf erst zwanzig Jahre später festlegen.
- Es gibt Stimmen, die sagen, wir sollten die Verfassung nicht überladen. Aber Grundwerte gehören nun einmal in die Verfassung. Wo Platz ist für Umweltschutz, Tierschutz und Bankgeheimnis, dort muss Platz sein für den Schutz der Würde des Menschen am Lebensende.
- Es gibt sogar Stimmen, die sagen, dass ein Verfassungsverbot die Demokratie ersticken würde. Auch diese Sorge ist unberechtigt: Denn auch eine Verfassung ist nicht in Stein gemeiselt, aber solch wesentliche Meilensteine unseres Denkens sollten mit unseren höchsten Quoren abgesichert werden, um sie vor momentanen Strömungen zu schützen. Dieses Argument haben wir etwa bei der Debatte um den Tierschutz interessanterweise nicht gehört.
- Wer die österreichische Rechtslage gut findet und möchte, dass sie bestehen bleibt, muss sie rechtlich absichern. Wer meint, dass dies nicht nötig wäre, ist bläuäugig. Wer gegen die Absicherung ist, ist eigentlich für eine Öffnung in Richtung assistierten Suizid oder Tötung auf Verlangen.
- Hier möchte ich aber engagiert warnen: Jede Öffnung ist ein Türöffner. Die Folgen sind unabsehbar: „Aus Oregon schreibt eine Anwältin: Mein Mandat zermarterte sich während der letzten Monate seines Lebens den Kopf, ob er sich nun selbst töten sollte oder nicht. Gestorben ist er eines natürlichen Todes. Aber die letzten Monate hätte er besser verbringen können."
 
Wir haben in den vergangenen Tagen immer wieder gehört: „Wer nicht gestaltet, wird gestaltet." Ohne Verfassungsbestimmung bzw. ohne Staatszielbestimmung als Schutz wird die österreichische Rechtslage zum Spielball von Lobbys.

Viktor Frankl sagte: „Das Leben hört buchstäblich bis zu unserem letzten Augenblick, bis zu unserem letzten Atemzug nicht auf, Sinn zu haben." Das Erleben dieses Sinnes gilt es rechtlich zu schützen. Ohne Aufwärtsbewegung gibt es immer eine Nivellierung nach unten.
 
In unserer Leistungsgesellschaft wird der Wert des Menschen vor allem über seinen Nutzen und seine Wertschöpfung definiert. Österreich muss aber mit Selbstverständlichkeit auch jene Menschen schützen und achten, die nicht oder nicht mehr „produktiv" sind. Österreich soll daher alles dafür tun, damit Menschen „an der Hand und nicht durch die Hand des Menschen". Eine lebendige Gesellschaft hat auch Platz für das Welke, auch für den Herbst des Lebens.

Deshalb plädiert die parlamentarische Bürgerinitiative „An der Hand" an das Parlament: Grundwerte gehören in die Verfassung! Verabschieden Sie ein Recht auf Palliativversorgung und den Schutz vor der Euthanasie im Verfassungsrang.

Weitere Gedanken und Argumente:

Was ist aktive Sterbehilfe?

Aktive Sterbehilfe bedeutet Tötung auf Verlangen, zum Beispiel durch eine Todesspritze, die einen Gesunden wie einen Kranken umbringen würde. Dagegen richtet sich diese Bürgerinitiative.

Euthanasie ist ein historisch-politischer Begriff, der viele heutzutage schockiert, aber nicht falsch ist.

Sterbebegleitung meint die Zuwendung und Versorgung in der letzten Phase des Lebens, während der Orga­nismus selbst seinem natürlichen Ende ent­gegen geht. An der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen, soll man sterben dürfen, sagte Kardinal König. Der Ausbau guter Sterbebegleitung ist eine Forderung dieser Bürgerinitiative.

Diese Bürgerinitiative will den österreichischen Weg untermauern: Ja zu bestmöglicher Palliativmedizin. Ja zu bestmöglicher Sterbebegleitung. Nein zur Tötung auf Verlangen.

Richtet sich die Bürgerinitiative auch gegen einen Behandlungsabbruch, wenn es nichts mehr bringt?

Nein. Eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, um den natürlichen Lauf der Dinge zuzulassen, ist rechtlich möglich und soll so bleiben. Eine Behandlungspflichtwäre der falsche Weg und steht auch nicht zur Debatte. Ein verfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe darf nicht als Behandlungspflicht missverstanden werden.

Will die Bürgerintiative Menschen zum Verlängern des Leidens zwingen?

Ein Betroffener ist in seinem Handeln selbst frei. Als Gesellschaft dürfen wir das Töten aber nicht institutionalisieren, und auch dafür keine Berufsgruppe einteilen. Die Möglichkeit zur Tötung auf Verlangen öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Sie macht Druck auf Betroffene, ihren Lieben nicht mehr zur Last zufallen, gerade wenn die Ressourcen von Zeit und Geld so knapp sind.

Leben ist an sich wertvoll. Auch wenn Gebrechen da sind. Das Leben mit Behinderung ist wertvoll. Auch im Leiden liegt Sinn. Wir müssen Platz haben für das Welke, für den Herbst. Die Entscheidung über Leben und Tod liegt nicht in unserer Hand. Diese Entscheidung zu treffen, wäre eine Verantwortung, die wir nicht auf uns laden können.

Sollen wir nicht den autonomen Willen der Betroffenen respektieren?

Die häufigsten Gründe für das Verlangen einer Tötung sind „sinnloses Leiden" (29% als wichtigsten, 56% als einen von mehreren Gründen) und „Angst vor bzw. Vermeidung von Entwürdigung" (24% als wichtigsten, 46% als einen von mehreren Gründen). Leid laesst sich nicht losgelöst von den menschlichen Umgebungsbedingungen differenzieren und bewerten. Die Aussagen der Betroffenen deuten demnach auf Ängste, Sorgen und Zweifel, die ganz wesentlich von den vorhandenen menschlichen Beziehungen beeinflusst werden. Die Hospizbewegung weiß von dieser Dynamik am aller besten Bescheid.

Kann ich selbst verfügen, dass ich keine lebensverlängernden Maßnahmen möchte?

Es gibt in Österreich eine rechtlich gültige Patientenverfügung, die viel zu wenig bekannt ist. Sie finden weitere Informationen hier auf help.gv.at. 

Aber Achtung: Was man als Gesunder denkt, könnte als Kranker anders sein. Ärzte berichten, dass die meisten Betroffenen dann doch leben wollen.

Welche Erfahrungen haben die Länder gemacht, in denen es die aktive Sterbehilfe gibt?

-> Es bleibt nicht bei terminalen Fällen:

Die Rechtsprechung und Gesetzgebung in den Niederlanden und Belgi­en führten aber immer weiter von der Sterbephase weg zu todesfernen körperlichen und seelischen Leidenszuständen. Das im Mai 2002 in Belgien in Kraft getretene Gesetz zur Sterbehilfe sieht seeli­sche Qualen als eine eigenständige und hinreichen­de Bedingung für eine Tötung auf Verlangen vor und eröffnet damit ausdrücklich die Möglichkeit von Euthanasiemaßnahmen an Menschen mit psy­chischen Leiden. Ein weiterer Schritt in dieser Logik ist dann, wie in den Niederlanden bereits erfolgt, der Schritt hin zur Tötung des Patienten bei Unzumutbarkeit des Leidens für die Umgebung.

-> Es bleibt nicht bei Tötung auf Verlangen:

Eine Studie zur Euthanasie in Holland (2001) hat ergeben,dass 3.100 Menschen ohne Verlangen getötet wurden, weitere 3.200 Menschen ohne Absprache lebensverkürzende Schmerzmittel erhalten haben. Das entspricht ca. 4,5% aller Todesfälle in den Niederlanden. Diese Sterbehilfe ohne Verlangen betrifft zu 45% einwilligungsfähi­ge Patienten. Zur Begründung hierfür wird in den Einzelfällen angegeben, dass dies das Beste für die Patienten gewesen sei und eine Diskussion mehr Schaden als Gutes bewirkt hätte.

-> Von Wunsch auf Tötung bis zur Tötung dauert es nicht lange:

Eine niederländische Studie beschreibt, dass in 13% der Fälle von Tötung auf Verlangen zwischen Wunsch und Todeseintritt weniger als ein Tag liegt, in 35% erfolgt der Tod zw. einem Tag und einer Woche.

Kann sich Österreich leisten, viele Menschen über längere Zeit am Lebensende zu pflegen? Die Babyboomer-Generation wird nun langsam alt!

Angesichts des zunehmenden Anteils alter Menschen in unserer Bevölkerung, der Kostenexplosion im Gesundheitswesen und der durch kleiner werdende Familienknapperen menschlichen Ressourcen, kann sich jeder selbst ausmalen, mit welcher gesellschaftlichen Dynamik die so genannte Autonomie des Einzelnen konfrontiert sein wird. Die jungen Generationen tragen aber eine Schuldigkeit gegenüber der Elterngeneration, die sie hervorgebracht und das Land aufgebaut hat. Die Würde des Menschen verlangt, dass wir alles daran setzen, jeden einzelnen liebevoll und eingebunden in eine soziale Struktur, kompetent und medizinisch bestens versorgt begleiten. So wollen wir ja auch einmal selbst behandelt werden.

Müssen wir unseren Umgang mit dem Sterben überdenken?

Sterben muss zu Lebzeiten gelernt werden: Lernen muss dies der Sterbende, der verzeihen und gehen lassen lernen muss. Aber auch die Familie und das Umfeld müssen lernen, hinschauen und dasein zu können und die Hand des Sterbenden halten zu können. Pfleger und Ärzte müssen lernen, wie ein Sterbender medizinisch und menschlich am besten betreut wird. Auch der feinfühlige Umgang mit der Familie des Sterbenden muss erlernt werden.

Wenn es um das Sterben geht, werden wir alle plötzlich sehr unsicher. Man will nicht mehr hinsehen, man hält es nicht aus. Man will abschließen, damit es vorbei ist. Aber vielleicht ist der Sterbende gerade im letzten Abschiednehmen, in einem Gespräch mit Gott... Je näher der Tod kommt, desto mehr ist uns der Mensch aus der Hand genommen.

Statistiken und Textbausteine aus: Christian Spaemann, in Imago Hominis, Heft 17, Band 2. Download als pdf.



 

 

 

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Meinungen

Max H.

Je überzeugender die Palliativmedizin ist, desto eher besteht auch die Chance Menschenrechte zu stärken!
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Tom H. 26.8.2014

DANKE, dass Ihr Euch gegen aktive Sterbehilfe stark macht.
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Günter H. 19.8.2014

Gesetze sollen zum Wohle der Menschen dienen.
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Robert O. 12.6.2014

Der Wunsch nach Tötung auf Verlangen verschwindet, wenn jeder gut begleitet wird.
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Hanspeter O. 5.6.2014

Leben in jeder Qualität ist eine Bereicherung unserer Gesellschaft
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Holger H. 2.6.2014

Das Verbot der Euthanasie sollte unbedingt in der Verfassung verankert werden.
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Martina E. 2.6.2014

Nach dem Besuch einer Hospizeinrichtung ist die Meinung: Wir brauchen keine aktive Tötung
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Gabriele L. 31.5.2014

Themen wie Sterben und Tod sollten verstärkt integriert werden, sie sollten einenwesentlichen Teil der Bildung ausmachen
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Raimund H. 22.5.2014

Als Theologe stelle ich fest, dass Gott das Lebensende eines Menschen allein zu bestimmen hat.
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Wolfgang M. 21.5.2014

Der Schutz des menschlichen Lebens bis zu seinem natürlichen Ende stellt für mich als Arzt eine Berufung dar.
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Elisabeth F. 21.5.2014

Ein klares NEIN zur Euthanasie!
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Manuela G. 20.5.2014

Menschen, die sterben, leben!
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Maria S. 20.5.2014

Noch bin ich jung und gesund. Bin ich deshalb mehr wert als eine alte, kranke, behinderte PERSON?
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Florian S. 20.5.2014

Als Gesellschaft dort ansetzen, wo Menschen hoffnungslos sind; statt sie in die Todeseinbahn zu schicken.
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Christine S. 20.5.2014

Wenn wir aktive Sterbehilfe zulassen, wird unsere Gesellschaft immer weniger leidensfähig.
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Margrit E. 20.5.2014

Wie schnell Selbstbestimmung zur Fremdbestimmung werden kann, zeigen uns die Länder, die Euthanasie legalisiert haben.
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Hans-Jürgen C. 20.5.2014

Aktive Euthanasie: Aus der Geschichte lernen?
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Alexander T. 20.5.2014

Das Leben ist logischerweise der existenziellste Teil unseres Lebens
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Martin K. 20.5.2014

Im Trend von Wohlstand und Spaß haben alte und kranke Menschen nicht mehr Platz.
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Christoph G. 20.5.2014

Eine Gesellschaft ist stark, wenn sie sich für den Erhalt des Lebens einsetzt
[weiter]

Julia H. 20.5.2014

Tötung ist in keinem Fall ein Ja zum Leben.
[weiter]

Florian T. 20.5.2014

Der ÖCV tritt entschieden gegen aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) auf.
[weiter]

Andreas R. 17.5.2014

Für meinen Teil möchte ich auch nicht in die Verlegenheit kommen, darüber entscheiden zu können, ob ich weiterleben soll
[weiter]

Richard M. 20.5.2014

Ein Opa, ein Cousin – wir trauern mit reinem Gewissen, weil wir es zu verhindern suchten.
[weiter]

Eva P. 16.5.2014

Gerade kranke und alte bzw. sterbende Menschen haben das geringste Potenzial, sich adäquat wehren zu können
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Roman S. 14.5.2014

JA zu einem Ausbau der Palliativpflege aber NEIN zu legalem Töten von Menschen!
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Wir nehmen Stellung

Dr. Andreas Khol - Obmann Seniorenbund

"Wer gegen die Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen in der Verfassung ist, ist gegen den derzeitigen Status quo. Die Argumentation mit Härtefällen soll nur das Tor öffnen. Von der Ausnahme kann man nicht auf die Regel schließen." ...

Kardinal Christoph Schönborn

"In allen Ländern, in denen Eu­thanasie erlaubt ist, sehen wir, dass immer mehr Schran­ken fallen. Der Tod durch den Arzt ersetzt immer öfter die Thera­pie. In Öster­reich können wir einen humaner­en Weg gehen - indem wir unsere guten Ge­setze absichern und indem wir sicher­stellen, dass Men­schen in aussichtslosen Situation­en nicht die Gift­spritze, sondern Zuwen­dung, Lin­derung und Pflege zuteil wird. Ich freue mich, dass sich enga­gierte Men­schen mit einer par­lamen­tarischen Bür­ger­initia­tive für dieses Ziel einsetzen."

F.-J. Huainigg, ÖVP-Behindertensprecher

"Wir leben in der „Licht ins Dunkel"-Gesellschaft. Behinderte Menschen sind Opfer, Leidende und Sterbende. Es kommen immer weniger behinderte Kinder zur Welt, da das als das schlimmste aller Schicksale dargestellt wird." ...
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Susanne Kummer, Ethikerin, Wien

"Töten als ärztliche Dienstleistung ist keine Option. Unsere Kultur lebt davon, dass wir auch an den Grenzen des Lebens zueinanderstehen. Wir schulden unseren Kindern, Kranken und Alten eine Kultur des Beistands und Lebenshilfe - bis zuletzt."

Dr. Gudrun Kugler, Erstunterzeichnerin

"Zivilisation heißt auch, die Würde eines kranken, unproduktiven, sterbenden Menschen zu schützen, auch wenn es etwas kostet. In unserer Gesellschaft muss Platz sein für das Welke!"

Ing. Norbert Hofer, 3.Nationalratspräs.

„Die FPÖ spricht sich klar gegen die aktive Sterbehilfe aus. Die Würde des Menschen ist für uns unantastbar. Die sogenannte aktive Sterbehilfe ist keine Errungenschaft einer humanistischen Gesellschaft sondern das glatte Gegenteil. Die Palliativmedizin ist weit entwickelt und es ist gut, wenn sie künftig einen höheren Stellenwert erhält.“

Prim. Dr. Rudolf Likar, Palliativmedizin

"In der tatsächlich erkrankten Situation muss es niemals zu aktiver Sterbehilfe kommen, da ein Mensch durch palliative Unterstützung würdig leben kann bis zum Schluss."
mehr...

Gen.sekretär NAbg. Dr. Marcus Franz (TS)

„Als Arzt halte ich die österreichischen Gesetze im Hinblick auf die Versorgung von Todkranken für ideal. Die passive indirekte Sterbehilfe, so wie sie bei uns gelebt wird, scheint mir die europaweit beste Lösung und sollte beispielgebend für die anderen Länder sein. Wenn wir diese Realität in der Verfassung verankern – umso besser!“