Bürgerinitiative "An der Hand"

Vielen Dank für die großartige Unterstützung! Dem Parlament konnten insgesamt 22.239 Unterschriften übergeben werden. Damit ist "An der Hand" eine der erfolgreichsten parlamentarischen Bürgerinitiativen in Österreich!

Das Parlament hat sich einstimmig für die Umsetzung der ersten drei Forderungen der Bürgerinitiative ausgesprochen: für eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung, die weitere Erforschung und Entwicklung der Palliativmedizin, die Sicherstellung der Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege. Nun liegt der Auftrag bei der Regierung: Wir hoffen auf eine rasche Umsetzung dieser wichtigen Inhalte!

Unsere Forderung einer Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) in der Verfassung konnte im Parlament zwar die Unterstützung des ÖVP-Klubs, aber keine Mehrheit finden. Es ist allerdings auch ein Erfolg, dass die guten österreichischen Schutzbestimmungen so wie sie sind beibehalten werden. Das ist in Europa heute keine Selbstverständlichkeit. 

Wir danken herzlichst für Ihre großartige Unterstützung!


an der hand

 

Presseinfo

 
Pressemeldung vom 28. Mai 2014: als .pdf

Bild Übergabe (2MB)

Bild 2 zur Übergabe

Bereits 13.500 Unterstützungen der parlamentarischen Bürgerinitiative gegen Tötung auf Verlangen. Zweiter Nationalratspräsident Karlheinz Kopf: „Alte, kranke und behinderteMenschen sollen nicht durch die Hand,sondern an der Hand anderer Menschen sterben." (Wien, 28. 5. 2014)

Der Zweite Präsident des Nationalrats, Karlheinz Kopf, hat am Dienstag über 13.500 Unterschriften einer neuen parlamentarischen Bürgerinitiative (PBI) übernommen, die sich gegen eine staatlich erlaubte Tötung von kranken und alten Menschen wendet.


Gefordert wird insbesondere eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung, der Ausbau palliativmedizinischer Forschung, die Sicherstellung der häuslichen Pflege und einverfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe, also der Tötung auf Verlangen. Auch eine Verankerung der Palliativmedizin und Sterbebegleitung in der Ausbildung der Ärzte soll überlegt werden.

"Persönlich unterstütze ich das Anliegen, dass alte, kranke und behinderte Menschen in Österreich nicht durch die Hand, sondern an der Hand von anderen Menschen sterben sollen", unterstrich der Zweite Nationalratspräsident.

Anlässlich der Übergabe des ersten Teils der Unterstützungen (ab 30.5. stellt das Parlament die PBI online) sprach Gudrun Kugler als Organisatorin der neuen Initiative auch die Argumente mancher Kritiker an.
Ein verfassungsrechtliches Verbot der Tötung auf Verlangen würde keineswegs die Patientenverfügung aushebeln oder gar eine Behandlungspflicht mit sich bringen, so Kugler. „Das ist ein Irrtum, denn eine aktive Handlung - Tötung auf Verlangen - ist etwas ganz anderes als jemanden sterben zu lassen.
Sowohl der Text der Bestimmung als auch die erläuternden Materialien sollen festhalten, dass an der Patientenverfügung nicht gerüttelt und auch keine Behandlungspflicht eingeführt wird."

Zur Position der Befürworter der Tötung auf Verlangen, dass man den Willen des einzelnen respektieren müsse, meinte Kugler, dass „der Wille eines Menschen nie autonom, sondern immer kontextabhängig" sei.

Es sei auch keine menschenwürdige Antwort, „einem Menschen mit Todessehnsucht seinen vermeintlichen Wunsch zu erfüllen, anstatt nach Lösungen für seine Schwierigkeiten zu suchen."

Die Juristin zitierte die Palliativmedizinerin Athe Grafinger, die vergangene Woche am Wiener Juridicum gesagt hatte: "In der überwiegenden Mehrheit der Fälle heißt 'Ich will nicht mehr leben' nur 'Ich will so nicht mehr leben'. Mit guter Palliativbetreuung schwindet der Wunsch, nicht mehr zu leben." (Die Presse, 26. Mai 2014).

Mit Blick auf die vor wenigen Wochen beschlossene Zulassung der Kindereuthanasie in Belgien unterstrich Kugler die Dringlichkeit des Anliegens: „Starke Strömungen in ganz Europa drängen auf eine Legalisierung der Tötung auf Verlangen. Der Koalitionsvertrag der österreichischen Regierung sieht hingegen vor, ein Verbot der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung zuprüfen. Im Herbst gibt es dazu eine parlamentarische Enquete. Eine starke Bürgerinitiative soll jetzt in Zeichen für den bestehenden gesellschaftlichen Konsens setzen."

Ab 30.5. kann die parlamentarische Bürgerinitiative elektronisch auf der Webseite des Parlaments unterzeichnet werden. Der Link dazu und weitere Informationen befinden sich auf www.keineEuthanasie.at

Erstunterzeichnerin Dr. Gudrun Kugler ist Juristin,und Mutter von vier Kindern zwischen 0 und 8 Jahren. Sie ist in der ÖVP-Frauenbewegung in Wien engagiert.


 



 

 

 

spacer

Wir nehmen Stellung

Dr. Andreas Khol - Obmann Seniorenbund

"Wer gegen die Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen in der Verfassung ist, ist gegen den derzeitigen Status quo. Die Argumentation mit Härtefällen soll nur das Tor öffnen. Von der Ausnahme kann man nicht auf die Regel schließen." ...

Kardinal Christoph Schönborn

"In allen Ländern, in denen Eu­thanasie erlaubt ist, sehen wir, dass immer mehr Schran­ken fallen. Der Tod durch den Arzt ersetzt immer öfter die Thera­pie. In Öster­reich können wir einen humaner­en Weg gehen - indem wir unsere guten Ge­setze absichern und indem wir sicher­stellen, dass Men­schen in aussichtslosen Situation­en nicht die Gift­spritze, sondern Zuwen­dung, Lin­derung und Pflege zuteil wird. Ich freue mich, dass sich enga­gierte Men­schen mit einer par­lamen­tarischen Bür­ger­initia­tive für dieses Ziel einsetzen."

F.-J. Huainigg, ÖVP-Behindertensprecher

"Wir leben in der „Licht ins Dunkel"-Gesellschaft. Behinderte Menschen sind Opfer, Leidende und Sterbende. Es kommen immer weniger behinderte Kinder zur Welt, da das als das schlimmste aller Schicksale dargestellt wird." ...
mehr...

Susanne Kummer, Ethikerin, Wien

"Töten als ärztliche Dienstleistung ist keine Option. Unsere Kultur lebt davon, dass wir auch an den Grenzen des Lebens zueinanderstehen. Wir schulden unseren Kindern, Kranken und Alten eine Kultur des Beistands und Lebenshilfe - bis zuletzt."

Dr. Gudrun Kugler, Erstunterzeichnerin

"Zivilisation heißt auch, die Würde eines kranken, unproduktiven, sterbenden Menschen zu schützen, auch wenn es etwas kostet. In unserer Gesellschaft muss Platz sein für das Welke!"

Ing. Norbert Hofer, 3.Nationalratspräs.

„Die FPÖ spricht sich klar gegen die aktive Sterbehilfe aus. Die Würde des Menschen ist für uns unantastbar. Die sogenannte aktive Sterbehilfe ist keine Errungenschaft einer humanistischen Gesellschaft sondern das glatte Gegenteil. Die Palliativmedizin ist weit entwickelt und es ist gut, wenn sie künftig einen höheren Stellenwert erhält.“

Prim. Dr. Rudolf Likar, Palliativmedizin

"In der tatsächlich erkrankten Situation muss es niemals zu aktiver Sterbehilfe kommen, da ein Mensch durch palliative Unterstützung würdig leben kann bis zum Schluss."
mehr...

Gen.sekretär NAbg. Dr. Marcus Franz (TS)

„Als Arzt halte ich die österreichischen Gesetze im Hinblick auf die Versorgung von Todkranken für ideal. Die passive indirekte Sterbehilfe, so wie sie bei uns gelebt wird, scheint mir die europaweit beste Lösung und sollte beispielgebend für die anderen Länder sein. Wenn wir diese Realität in der Verfassung verankern – umso besser!“